Ohne Umwege zur Zulassung
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Master-Studium in Sozialer Arbeit der BFH, HSLU und OST interessieren! Wir nehmen Ihr Dossier jederzeit gern entgegen. Damit Sie wissen, worauf wir in Ihrem Dossier achten, finden Sie im Folgenden alle Informationen rund um die Zulassung.
Nachweis Praxiserfahrung
Gemäss Zulassungsreglement zum Master müssen Bewerbende ohne Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit 800 von 1500 Praxisstunden in der Sozialen Arbeit zum Zeitpunkt der Anmeldung, die verbleibenden 700 Stunden spätestens bis zum Beginn des Moduls «Projektatelier», nachweisen können. Für den Nachweis benötigen wir von Ihnen eine genaue Definition von anerkannten Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit in tabellarischer Form. Zur Orientierung finden Sie untenstehend ein Beispiel.
Zulassungsprüfung
Studierende ohne Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit werden zur Zulassungsprüfung eingeladen. Hierbei handelt es sich um ein strukturiertes Fachgespräch von circa 30 Minuten Dauer. Das Gespräch wird von einer Fachperson geführt und von einer zweiten Fachperson beobachtet und protokolliert. Vorbereitend stellen wir Ihnen eine Literaturliste zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Zulassungsprüfung.
Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit haben einen rechtlichen Anspruch auf eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderungen führt. Diese unterschiedliche Behandlung kann in Form des Nachteilsausgleichs gewährt werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beraten können.
Termine Zulassungsprüfung für Studienbeginn Frühling 2025
Die Zulassungsprüfungen finden am 16.12.24 und 06.01.25 (in Bern, BFH) statt. Die Termine werden nach Eingang der Anmeldung zugeteilt.
Termine Zulassungsprüfung für Studienbeginn Herbst 2025
Die Zulassungsprüfungen finden am 26.05.25 (in Bern, BFH), 16.06.25 (in St. Gallen, OST) und am 25.06.25 (in Luzern, HSLU) statt. Die Termine werden nach Eingang der Anmeldung sowie Standort zugeteilt.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Wenn Sie sich in einem anerkannten und gleichwertigen Master-Studiengang in Sozialer Arbeit befinden und übertreten wollen, steht Ihrer Zulassung nichts im Wege.
Wenn Sie an einer anderen Fachhochschule in einem Master-Studiengang im Bereich der Sozialen Arbeit von Amtes wegen exmatrikuliert wurden, können wir Sie erst nach Ablauf einer Sperrfrist, nach Vorgabe der Studien- und Prüfungsreglemente unserer Kooperationshochschulen, wieder zulassen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.