Ohne Umwege zur Zulassung

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Master-Studium in Sozialer Arbeit der BFH, HSLU und OST inter­es­sieren! Wir nehmen Ihr Dossier jeder­zeit gern entgegen. Damit Sie wissen, worauf wir in Ihrem Dossier achten, finden Sie im Folgenden alle Infor­ma­tionen rund um die Zulas­sung.

Nach­weis Praxi­ser­fah­rung

Gemäss Zulas­sungs­re­gle­ment zum Master müssen Bewer­bende ohne Hoch­schul­ab­schluss in Sozialer Arbeit 800 von 1500 Praxis­stunden in der Sozialen Arbeit zum Zeit­punkt der Anmel­dung, die verblei­benden 700 Stunden spätestens bis zum Beginn des Moduls «Projek­tate­lier», nach­weisen können. Für den Nach­weis benötigen wir von Ihnen eine genaue Defi­ni­tion von aner­kannten Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit in tabel­la­ri­scher Form. Zur Orien­tie­rung finden Sie unten­ste­hend ein Beispiel.

Zulas­sungsprüfung

Studie­rende ohne Hoch­schul­ab­schluss in Sozialer Arbeit werden zur Zulas­sungsprüfung einge­laden. Hierbei handelt es sich um ein struk­tu­riertes Fach­gespräch von circa 30 Minuten Dauer. Das Gespräch wird von einer Fach­person geführt und von einer zweiten Fach­person beob­achtet und proto­kol­liert. Vorbe­rei­tend stellen wir Ihnen eine Lite­ra­tur­liste zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Anmel­de­fristen für die Zulas­sungsprüfung.

Studien­in­ter­es­sierte und Studie­rende mit Behin­de­rungen oder chro­ni­scher Krank­heit haben einen recht­li­chen Anspruch auf eine unter­schied­liche Behand­lung, die zur Gleich­stel­lung mit Personen ohne Behin­de­rungen führt. Diese unter­schied­liche Behand­lung kann in Form des Nach­teils­aus­gleichs gewährt werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beraten können.

Termine Zulas­sungsprüfung für Studien­be­ginn Frühling 2025

Die Zulas­sungsprüfungen finden am 16.12.24 und 06.01.25 (in Bern, BFH) statt. Die Termine werden nach Eingang der Anmel­dung zuge­teilt. 

Termine Zulas­sungsprüfung für Studien­be­ginn Herbst 2025

Die Zulas­sungsprüfungen finden am 26.05.25 (in Bern, BFH), 16.06.25 (in St. Gallen, OST) und am 25.06.25 (in Luzern, HSLU) statt. Die Termine werden nach Eingang der Anmel­dung sowie Standort zuge­teilt. 

Was Sie sonst noch wissen sollten

Wenn Sie sich in einem aner­kannten und gleich­wer­tigen Master-Studien­gang in Sozialer Arbeit befinden und übert­reten wollen, steht Ihrer Zulas­sung nichts im Wege.

Wenn Sie an einer anderen Fach­hoch­schule in einem Master-Studien­gang im Bereich der Sozialen Arbeit von Amtes wegen exma­tri­ku­liert wurden, können wir Sie erst nach Ablauf einer Sperr­frist, nach Vorgabe der Studien- und Prüfungs­re­gle­mente unserer Koope­ra­ti­ons­hoch­schulen, wieder zulassen.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Der Master mit der Kompetenz
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